Zuschüsse
Unsere Freizeitangebote stehen allen Interessierten offen. Es ist uns ein großes Anliegen, Familien mit geringen Einkommen zu unterstützen und den Kindern die Teilnahme an einer Freizeit zu ermöglichen. Hierfür gibt es die im Folgenden beschriebenen Zuschussmöglichkeiten. Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich gerne bei uns. Wir unterstützen Sie bestmöglich bei der Beantragung der Zuschüsse.
Bonuscard: Inhaber der Bonuscard bekommen € 11,- pro Tag. Bei der Anmeldung muss dem Jugendwerk eine Kopie eingereicht werden. Der Zuschuss wird mit der Restzahlung verrechnet. Die Anzahlung von ca. 20 % des Reisepreises muss unabhängig davon geleistet werden.
Familiencard: Das Guthaben kann für die Freizeiten des JW verwendet werden. Dazu muss bei der Abbuchung die Angebotsnummer 400404 des Jugendwerks angegeben werden. Bei Überweisung der Restzahlung bitte im Verwendungszweck die Rechungsnummer und die Nummer der Familiencard angeben.
Die Familien-/ Bonuscard können Sie in Ihrem Bürgerbüro beantragen.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren trägt der Rems-Murr-Kreis die Kosten einer Freizeit bis zu einer Höhe von € 230,-. Es gelten die Einkommensgrenzen des Landesjugendplans und es muss mindestens ein Eigenbetrag von € 2,50 pro Tag entrichtet werden.
Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren die Bürgergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, steht aus dem „Bildungspaket“ ein Zuschuss von monatlich € 15,- zu. Insgesamt können bis zu € 180,- jährlich für unsere Freizeiten und Workshops verwendet werden. Der Zuschuss muss unter Vorlage der Rechnung über den Teilnahmebeitrag beim zuständigen JobCenter und/oder Landratsamt beantragt werden.
Manche Gemeinden oder Stadt- und Landkreise gewähren Zuschüsse für Ferienerholungsmaßnahmen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadtverwaltung bzw. Bürgerbüro, Landratsamt oder Jugendamt.
Kinder brauchen Erholung
In besonderen Fällen gewährt das Jugendwerk einen Zuschuss aus Spenden und Eigenmitteln. Da diese leider sehr begrenzt sind, können nur Härtefälle gefördert werden. Für eine Förderung müssen die Umstände kurz dargestellt werden. Über eine Förderung entscheidet der Vorstand des Jugendwerkes. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin
Für Menschen zwischen 6 und 27 Jahren gibt es einen Zuschuss von 25,00 €/Tag. Bitte füllen Sie hierzu das Formular aus und reichen dies bei uns ein.