Hinweisgebersystem des Jugendwerks der AWO Württembergs
Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Wenn du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangst, hast du durch das HinSchG die Möglichkeit, darauf hinzuweisen. Hier erklären wir dir, wie das Hinweisgebersystem funktioniert.
Zur Umsetzung des HinSchG hat die AWO und das Jugendwerk ein Meldesystem, einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Dies gibt uns die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzesverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen Unternehmenskultur bei, in der unsere sozialen Werte transparent gelebt werden können.
Hierfür kooperieren wir, das Jugendwerk der AWO Württemberg mit Ratisbona Compliance GmbH, die uns und dem Hinweisgeber als vertrauenswürdiger Partner und mit sachkundiger Expertise zur Seite steht. Diese nimmt die eingehenden Hinweise entgegen, informiert den/die Hinweisgeber*in über den Eingang der Meldung, bewertet den Hinweis aus rechtlicher Perspektive, leitet entsprechende Maßnahmen ein und informiert den/die Hinweisgeber*in spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen.
Bevor du deinen Hinweis über das System übermittelst, lies bitte die Datenschutzinformationen für Hinweisgeber
Möchtest du deinen Hinweis elektronisch abgeben? Dann klicke bitte auf diesen Link.
Möchtest du lieber telefonisch melden?
Dann rufe bitte das Team von RA Erich J. Beer unter folgender Telefonnummer an: +49 941 2060384-2
Möchtest du lieber in einem persönlichen Gespräch melden?
Dann kontaktiere bitte:
Ratisbona Compliance GmbH
Trothengasse 5
93047 Regensburg
Tel: +49 941 2060384-1
E-Mail: info@ratisbona-compliance.de